8.6 Ansprüche des Kunden sind auch ausgeschlossen, wenn die Produkte nach den Spezifikationen oder Weisungen des Kunden hergestellt wurden oder wenn die (angebliche) Verletzung des gewerblichen Eigentumsrechts aus der Verwendung in Verbindung mit einem anderen Produkt resultiert, das nicht von uns stammt, oder wenn die Produkte in einer Weise verwendet werden, die wir nicht vorhersehen konnten. 8.3 Der Kunde hat uns unverzüglich über (angebliche) Verletzungen gewerblicher Schutzrechte und der diesbezüglich bekannt gewordenen Verletzungsgefahr und auf unser Verlangen – soweit möglich – die Durchführung des Rechtsstreits (einschließlich außergerichtlicher Verfahren) zu melden. 8.5 Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, soweit der Kunde für die Verletzung des gewerblichen Schutzrechts verantwortlich ist oder der Kunde uns bei der Abwehr von Ansprüchen Dritter nicht in angemessenem Umfang unterstützt hat. 8.2 Wir haften nicht für Ansprüche aus einer Verletzung von gewerblichen Schutzrechten Dritter, es sei denn, mindestens ein gewerbliches Schutzrecht aus der Eigentumsrechtsfamilie wurde entweder vom Europäischen Patentamt oder in einem der folgenden Länder veröffentlicht: Bundesrepublik Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Österreich oder den USA. 2.3 Wir behalten uns das Recht vor, unsere Preise im Falle von Kostensenkungen oder Erhöhungen nach Vertragsabschluss, insbesondere bei Lohnkostenänderungen, z.B. aufgrund von Tarifverträgen, oder Materialpreisänderungen angemessen anzupassen. Auf Verlangen werden wir dem Kunden solche Änderungen nachweisen. 8.8 Die Paragrafen 7.1 und 7.2 gelten mutatis mutandis auf die Frist für Ansprüche, die auf Rechtsverletzungen beruhen. 8.1 Wir haften nicht für Ansprüche aus einer Verletzung von Rechten des geistigen oder gewerblichen Rechts oder des Urheberrechts Dritter (nachfolgend: gewerblicheschutzrechtlicher Schutz), wenn das gewerbliche Schutzrecht dem Kunden oder einem Unternehmen gehört oder gehörte, an dem der Kunde direkt oder indirekt die Mehrheit der Aktien oder Stimmrechte hält.
8.7 Unsere Verpflichtung zur Schadensersatzpflicht bei Verletzung gewerblicher Schutzrechte unterliegt in allen anderen Punkten ziffer 9. 8.9 Weitergehende Ansprüche oder Ansprüche, die nicht den Ansprüchen des Kunden nach dieser Klausel 8 wegen einer Verletzung gewerblicher Schutzrechte Dritter unterliegen, sind ausgeschlossen. 3.2 Bei Nichteinhaltung des Liefertermins aufgrund höherer Gewalt oder anderer Störungen, die außerhalb unserer Kontrolle liegen, z.B.